Ihr Kachelofeneinsatz bei Kaminprofi24
Der Kachelofeneinsatz ist das Innenleben eines Kachelofens ohne die äußere Verkleidung. Er dient als Brennkammer und wird mit Holz oder Braunkohle befeuert. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der BImSchV Stufe 2 ist es erforderlich, dass alte Heizeinsätze entsprechend Ihres Baujahres ausgetauscht werden müssen. Alle von Kaminprofi24 angebotenen Kachelofeneinsätze erfüllen die Vorgaben der BImSchV Stufe 2 und dürfen zeitlich unbegrenzt betrieben werden. Die Heizeinsätze für Kachelöfen sichern Ihnen beste Eigenschaften in Qualität, Brennverhalten und Energieeffizienz.
Mit der Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) wurden Auflagen zur Begrenzung der Emissionen von Kleinfeuerungsanlagen eingeführt. Zu Kleinfeuerungsanlagen zählen u. a. Heizungsanlagen und Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kachelöfen, Kaminöfen, Herde und Kamine.
Geregelt ist auch, wie oft und in welchem Umfang Feuerungsanlagen aus Immissionsschutzgründen überwacht werden müssen. Die Verordnung enthält ebenfalls eine Brennstoffliste, die in diesen Feuerungsanlagen verbrannt werden dürfen: unter anderem Öl, Gas, Kohle, Briketts, Holz und Stroh.
Die 1. BImSchV im Details lesen Sie hier
Im Folgenden wird Ihnen dargestellt, ob Ihr Kachelofen betroffen ist.
Was bedeutet die 1. BImSchV für Ihren Kachelofeneinsatz?
Mit der Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) wurden am 22.03.2010 strengere Auflagen zur Einhaltung von Emissionsgrenzwerten eingeführt. Wahrscheinlich wurden Sie schon einmal von Ihrem Schornsteinfeger im Rahmen der jährlichen Kontrollen darauf aufmerksam gemacht. Der Bezirksschornsteinfeger kontrolliert seit 2010 in einem Zeitraum von sieben Jahren zweimal Ihre Feuerstätte (Kleinfeuerungsanlage) auf Basis der 1. BImSchV, um den technisch einwandfreien Zustand sowie die Lagerung des Brennstoffes (Feuerstättenschau) zu überwachen.
Betroffene Feuerungsanlagen und somit Kachelöfen
Wenn der Schornsteinfeger zu hohe Kohlenmonoxid- und Feinstaubwerte misst, müssen Feuerungsanlagen mit einem Partikelabscheider oder Katalysator nachgerüstet werden. Ist dies für Ihr Kachelofen-Modell nicht möglich, muss der Heizeinsatz Ihres Kachelofens getauscht werden, damit dieser nicht stillgelegt werden muss.
Folgende Grenzwerte müssen eingehalten werden:
| Errichtung der Feuerstätten / Einzelraumfeuerungsanlagen | Kohlenmonoxid CO in g/m3 | Feinstaub in g/m3 |
|---|---|---|
| vor dem 22.03.2010 | 4 | 0,15 |
Insbesondere ältere Kleinfeuerungsanlagen, also Kachelöfen, die bis einschließlich 31.12.1994 gekauft und eingebaut worden sind, müssen nun nachgerüstet oder der Heizeinsatz bzw. Kachelofeneinsatz getauscht werden, damit diese nicht stillgelegt werden. Die nächste Übergangsfrist für diese endete am 31.12.2020. Um die Frist für Ihren Kachelofen zu prüfen, schauen Sie auf das Datum auf dem Typenschild.
| Datum auf dem Typenschild | Zeitpunkt der Nachrüstung oder Austausch des Heizeinsatzes |
|---|---|
| bis einschl. 31.12.1974 (oder nicht feststellbar) | bis 31.12.2014 |
| vom 01.01.1975 bis einschl. 31.12.1984 | bis 31.12.2017 |
| vom 01.01.1985 bis einschl. 31.12.1994 | bis 31.12.2020 |
| vom 01.01.1995 bis einschl. 31.12.1995 | bis 31.12.2024 |
Wurde Ihr Kachelofen also nach der Novellierung der 1. BImSchV am 22.03.2010 gekauft und eingebaut, dann gelten für die Einhaltung der Emissionswerte zusätzlich zwei Stufen. Wenn Sie Ihren Kachelofen bspw. zwischen dem 22.03.2010 bis einschließlich 31.12.2014 in Betrieb genommen haben und alle Werte der Stufe 1 erfüllen, dann können Sie Ihren Kachelofen auch weiterhin ohne Auflagen und zeitliche Begrenzung betreiben.
| Stufen - Errichtung ab dem | Kohlenmonoxid CO g/m3 | Feinstaub in g/m3 | Wirkungsgrad in % |
|---|---|---|---|
| 1. Stufe - 22.03.2010 | 2,0 - 3,5 | 0,075 | 70 - 80 * |
| 2. Stufe - 31.12.2014 | 1,25 - 1,5 | 0,04 | 70 - 80 * |
* unterschiedliche Anforderungen je nach Feuerstätten-Art entsprechend DIN-Prüfung
Ausnahmen von Feuerungsanlagen
Für Kleinfeuerungsanlagen, die ausschließlich in sich abgeschlossene Wohneinheiten beheizen, gelten die strengeren Grenzwerte nicht. Von der Nachrüstungs- und Austauschpflicht nach § 4 BImSchG ausgenommen sind auch Heizanlagen, wie Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen und Kamine ohne Einsätze für den gelegentlichen Gebrauch.
Fazit: Moderner Kachelofeneinsatz für effiziente Wärme und Rechtssicherheit
Mit einem modernen Kachelofeneinsatz von Kaminprofi24 sind Sie technisch und rechtlich auf der sicheren Seite. Sie profitieren von effizienter Wärme, einem deutlich verbesserten Abbrandverhalten sowie einer optimalen Energienutzung. Gleichzeitig erfüllen alle Heizeinsätze im Kaminprofi24-Shop die aktuellen Vorgaben der 1. BImSchV Stufe 2 und dürfen unbegrenzt betrieben werden. So bleibt Ihr Kachelofen nicht nur ein optisches Highlight in Ihrem Zuhause, sondern versorgt Sie auch langfristig zuverlässig mit wohliger Wärme – sauber, nachhaltig und gesetzeskonform.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr bestehender Kachelofen betroffen ist oder welcher Kachelofeneinsatz für Ihre Situation der richtige ist, berät Kaminprofi24 Sie gerne persönlich. Nehmen Sie Kontakt auf, telefonisch unter 036691-883650 oder nutzen Sie das Kontaktformular – das Expertenteam von Kaminprofi24 hilft Ihnen schnell und unkompliziert weiter.